UVV/BGV

Unternehmer haben ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaft prüfen zu lassen. Diesen Service übernehmen wir gerne für Sie.

Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen und Maschinen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201)

z.B.
– Kraftbetriebene Tore
– Hebebühne
– Winden, Hub und Zuggeräte

Gerne übernehmen wir für Ihre Arbeitsmittel die jährliche wiederkehrende UVV-Prüfungen, sowie die Terminüberwachung mit Erinnerungsservice.